Sanierungsoffensive 2026 setzt auf energetische Gebäudesanierung

Mit der neuen Sanierungsoffensive 2026 stellt der Bund so viel Geld für Sanierungen bereit wie noch nie. Von 2026 bis 2030 stehen jedes Jahr bis zu 360 Mio. Euro zur Verfügung.
20. Jänner 2026

Die Sanierungsoffensive 2026 ist kein kleines Förderupdate, sondern ein echter Investitionsmotor. Wer in Tirol jetzt Projekte vorbereitet, Energieberatung und Fördercheck frühzeitig einplant und sauber dokumentiert, sichert sich einen klaren Startvorteil.

Zwei Förderschienen: Kesseltausch & Sanierungsbonus

Im Mittelpunkt stehen zwei Instrumente:

  • Kesseltausch: Förderung für den Umstieg von Öl, Gas oder alten Stromheizungen auf klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpe, Biomasse oder (Nah-)Fernwärme.
  • Sanierungsbonus: Zuschüsse für thermisch-energetische Maßnahmen – etwa Fassaden- und Dachdämmung, Fenstertausch oder die Sanierung der Gebäudehülle im Ein- und Mehrfamilienhaus sowie in Reihenhausanlagen.

Fristen, Budget und „First come, first served“

Gefördert werden Lieferungen und Leistungen ab 3. Oktober 2025. Die Registrierung und Antragstellung laufen über das Portal sanierungsoffensive.gv.at und ist seit November 2025 bis zum 31. Dezember 2026 möglich, außer das Budget ist bereits zuvor ausgeschöpft. Es gilt klar das Prinzip: Wer zuerst einreicht, hat die besseren Chancen. Wichtig: Pro Wohnobjekt kann pro Kalenderjahr nur ein Antrag gestellt werden. Die Förderung ist in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz der förderfähigen Kosten gedeckelt.

„Die Sanierungsoffensive 2026 ist eine Riesenchance. Wer jetzt energetisch saniert, senkt Energiekosten, stärkt den Klimaschutz und sichert Arbeitsplätze in Tirols Bauwirtschaft.“

Patrick Weber, Landesinnungsmeister der Bauinnung Tirol

Energieberatung als Eintrittskarte

Vor der Registrierung ist ein verpflichtendes Energieberatungsprotokoll erforderlich. Es dokumentiert den Ist-Zustand und die geplanten Maßnahmen und bildet die Basis für die Förderentscheidung. Für ausführende Betriebe und Planer bedeutet dies einen engen Schulterschluss mit zertifizierten Energieberatern, eine saubere Dokumentation der Maßnahmen und die Chance, Kunden von der ersten Idee bis zur fertigen Sanierung zu begleiten.

Pluspunkt Tirol: Bundesgeld mit Landesförderung kombinieren

In Tirol kommen zusätzliche Landesprogramme wie etwa die Tiroler Wohnhaussanierung hinzu. Diese lassen sich mit der Bundesoffensive kombinieren.

Damit gilt:

  • Für Hausbesitzer: Wer Dämmung, Fenstertausch und Heizungstausch richtig plant, kann einen erheblichen Teil der Investition über Bundes- und Landesförderungen abdecken und Energiekosten langfristig deutlich senken.
  • Für Bau- und Installationsbetriebe: Die Sanierungsoffensive bringt planbare Aufträge und ist eine große Chance, sich als Systemanbieter für ganzheitliche Modernisierung – von der Gebäudehülle bis zur Heizung – zu positionieren.

Ebenso neu: Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen

Seit Jänner 2026 gibt es eine eigene Förderaktion für thermische Gebäudesanierung im gemeinnützigen Wohnbau. Sie richtet sich an gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV), die mehrgeschossige Wohnbauten oder Reihenhausanlagen umfassend sanieren wollen. Gefördert werden Gebäude ab 15 Jahren mit mindestens drei Wohneinheiten, im Fokus stehen Maßnahmen an der Gebäudehülle wie die Fassade, das Dach, oder die Fenster und Außentüren. Neubauten und Zubauten sind ausgeschlossen. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben und kann bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen. Die Antragstellung ist von 12. Jänner 2026 bis längstens 31. Dezember 2026 online möglich, die Umsetzung muss bis 30. September 2029 abgeschlossen sein.

Vorheriger Artikel

Your Skill. Your Stage. Your Future. Baulehrlingscasting 2025 – Die Baustelle als Castingbühne

Nächster Artikel

Geförderte Lehrlingskurse und Schnuppertage für Schulen

Neueste Artikel von Tiroler Bauwirtschaft

Vergaberechtsnovelle 2026: Was ändert sich?

Wer sich frühzeitig mit den Neuerungen auseinandersetzt, kann Chancen nutzen, Risiken minimieren und Wettbewerbsvorteile sichern. Die wichtigsten Punkte der Novelle sowie eine Einladung zur kostenlosen Informationsveranstaltung am 23. April 2026.

Das Ende der KIM-Verordnung wirkt nach

Seit 1. Juli 2025 ist die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) mit dem Zweck der Risikominimierung im Bereich der Wohnraumfinanzierung Geschichte. Seither kehrten bei der Wohnkreditvergabe wieder Flexibilität zurück, während die Österreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzaufsicht (FMA) über neue Instrumente diskutierten.
Vorheriger Artikel

Your Skill. Your Stage. Your Future. Baulehrlingscasting 2025 – Die Baustelle als Castingbühne

Nächster Artikel

Geförderte Lehrlingskurse und Schnuppertage für Schulen

Don't Miss

Das Ende der KIM-Verordnung wirkt nach

Seit 1. Juli 2025 ist die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) mit dem

5 Wege zu leistbarem Wohnraum in Tirol

Wohnraum muss wieder leistbarer werden – auch für die Mittelschicht.