Die Novelle 2026 bringt eine der umfangreichsten Reformen des österreichischen Vergaberechts seit der Einführung des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG). Ziel ist es, das nationale Vergaberecht an die aktuelle EU-Rechtslage, die wirtschaftlichen Realitäten und eine zeitgemäße Vergabepraxis anzupassen. Gleichzeitig sollen Transparenz, Effizienz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung gestärkt werden. Hier sind die zentralen Eckpunkte der Neuerungen im Überblick.
1. Schwellenwerte: Mehr Spielraum für Bauaufträge
Ein zentrales Element der Novelle im BVergG ist die Erhöhung der Schwellenwerte. Direktvergaben und nicht offene Verfahren werden künftig bei höheren Auftragswerten möglich sein. Das reduziert den bürokratischen Aufwand und erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Bauunternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen.
„Die Änderungen am Bundesvergabegesetz gehen in die richtige Richtung. Besonders die Erhöhung der Schwellenwerte ist zu begrüßen, da sie spürbare Erleichterungen für unsere Bauunternehmen bringt.“
Patrick Weber, Landesinnungsmeister der Bauinnung Tirol
2. Digitalisierung & eForms
Vergabeverfahren sollen künftig konsequent digital abgewickelt werden. Standardisierte Formate steigern Transparenz und Effizienz. Für die Bauwirtschaft bedeutet das, interne Abläufe stärker digital auszurichten – von der Angebotsabgabe über die Kommunikation bis hin zur lückenlosen Dokumentation. Fehlende Digitalisierungskompetenz kann sonst schnell zum Wettbewerbsnachteil werden.

3. Nachhaltigkeit und Qualität als Wettbewerbsfaktor
Ökologische und soziale Kriterien gewinnen deutlich an Gewicht. Aspekte wie Lebenszykluskosten, Energieeffizienz und Ressourcenschonung fließen künftig stärker in die Bewertung von Bauangeboten ein. Unternehmen sollten ihre Prozesse, Lieferketten und Materialentscheidungen frühzeitig darauf ausrichten, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
„Regionale Vergaben werden zur Selbstverständlichkeit, wenn Unternehmen einfache Werkzeuge und klare politische Rückendeckung erhalten – und regionale Qualität endlich als legitimer Wettbewerbsvorteil anerkannt wird.“
Patrick Weber, Landesinnungsmeister der Bauinnung Tirol
4. Mehr Rechtssicherheit und Transparenz
Auch der Rechtsschutz wurde überarbeitet. Klarere Gebührenstrukturen und präzisere Regeln sollen Verfahren berechenbarer und transparenter machen. Für Bauunternehmen bedeutet dies mehr Kalkulationssicherheit im Falle von Einsprüchen oder Vertragsstreitigkeiten.

Fazit: Chancen nutzen und Prozesse anpassen
Die Vergaberechtsnovelle 2026 bringt für die Bauwirtschaft mehr Flexibilität bei der Vergabe, erhöhte Anforderungen an Digitalisierung und Nachhaltigkeit sowie mehr Rechtssicherheit. Bauunternehmen sind gut beraten, ihre internen Prozesse frühzeitig an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen, um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern.
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Ein Team von Vergaberechtsexperten der Kanzlei Heid & Partnerinformiert Sie in Zusammenarbeit mit der Landessinnung Bau Tirol am 23. April 2026 kostenlos über die wichtigsten Neuerungen im Zuge der BVergG-Novelle 2026.
Dabei werden Sie gezielt auf häufig übersehene Stolpersteine vorbereitet und erhalten im gemeinsamen Austausch die Möglichkeit, Ihre konkreten Fragen und Praxisfälle zu besprechen.